Porträt
Selbstverwaltung im Gespräch

„Spürbare Erleichterung beim Fehlernachweis nötig“

Für Patientinnen und Patienten ist es schwer, ihre Rechte durchzusetzen, wenn sie Behandlungsfehler vermuten. Lutz Schäffer, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK NordWest, fordert Änderungen.

G+G: Herr Schäffer, was muss sich ändern, um die Situation für die Patientinnen und Patienten zu verbessern?

Lutz Schäffer: Die Bundesregierung ist gefordert, ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag anzupacken und das Patientenrechtegesetz von 2013 endlich im Sinne der Patientinnen und Patienten konsequent weiterzuentwickeln. Wir brauchen eine spürbare Erleichterung beim Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und eingetretenem Schaden. Dabei sollte der „Schädiger“ und nicht der Geschädigte die größere Beweislast tragen.

G+G: Patientinnen und Patienten beklagen, dass Ihnen die Einsicht in Behandlungsunterlagen erschwert wird. Was ist zu tun?

Schäffer: Wir brauchen schnell wirksame Sanktionen für Leistungserbringer, die den Patientinnen und Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern. Und nicht nur das: Die Betroffenen müssen zudem von den oft unangemessen hohen Kosten für Kopien aus der Patientenakte entlastet werden. Hilfreich könnte dabei die elektronische Patientenakte sein, wenn Betroffene direkt auf ihre Behandlungsunterlagen zugreifen könnten.

G+G: Aus Fehlern lernen: Gilt das auch bei Behandlungsfehlern?

Schäffer: Unbedingt. Behandlungs- und Pflegefehler sowie kritische Ereignisse müssen noch stärker für Lernprozesse genutzt werden. Dazu ist ein optimierter Zugang zu Verdachts- und Schadensfällen und eine offene Fehlerkultur in allen Gesundheitseinrichtungen nötig. Mit Blick auf den medizinischen Fortschritt ist es erforderlich, Betroffene zukünftig nicht nur bei Behandlungs- und Pflegefehlern, sondern auch bei Schäden durch Medizinprodukte zu unterstützen.
 

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Bildnachweis: AOK NordWest