Sterbehilfe-Gesetz notwendig
Eine Regelung zur Suizidbeihilfe lässt auf sich warten. Doch ein Gesetz, das am Ende keine zu hohen Hürden in der Praxis vorsieht, ist dringend geboten, meint Kaja Klapsa.
Vor 15 Monaten
hat das Bundesverfassungsgericht ein bahnbrechendes Urteil gesprochen. Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasse auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe in Anspruch zu nehmen, hieß es. Die Entscheidung war ein Paukenschlag für den Gesetzgeber – trotzdem passierte erstmal lange nichts. Erst in den vergangenen Monaten formulierten Abgeordnete fraktionsübergreifend erste Entwürfe mit Vorschlägen zu einer neuen Regelung der Suizidbeihilfe.
Eine durchaus gewichtige Gruppe um den Abgeordneten Ansgar Heveling und den früheren Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (beide CDU) plädiert nun dafür, dass geschäftsmäßige Suizidhilfe erneut grundsätzlich strafbar bleibt – und nur „unter sehr bestimmten Voraussetzungen nicht unrechtmäßig“ sein soll. Was damit konkret gemeint ist, bleibt in dem Eckpunktepapier noch weitgehend offen. Auf jeden Fall solle es mindestens zwei Untersuchungen „in einem hinreichenden Abstand“ durch einen Psychiater geben, um die Freiverantwortlichkeit des Vorhabens festzustellen. Denn ein Suizidentschluss, da sind sich die Unterzeichner sicher, sei nur bei einem „geringen Anteil“ der Sterbewilligen tatsächlich freiverantwortlich. Ob das so stimmt, sei mal dahingestellt.
Dubiose Anbieter sind weiterhin unkontrolliert tätig.
Es ist selbstverständlich richtig, dass Beratungen und Wartefristen für Sterbewillige verpflichtend gemacht werden. Doch es darf kein weiteres Mal dazu kommen, dass ein Gesetz durch zu hohe Hürden und missverständliche Formulierungen die Suizidhilfe in der Praxis verunmöglicht. Die Abgeordneten sollten den gesetzgeberischen Spielraum, den ihnen Karlsruhe überlassen hat, nicht überschreiten. Eigene moralische oder religiöse Vorstellungen dürfen bei Fragen der individuellen Freiheit nicht überhandnehmen.
Bedauerlich ist, dass ein neues Gesetz höchstwahrscheinlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird. Währenddessen können dubiose Anbieter der Sterbehilfe weiterhin unkontrolliert ihre Dienste anbieten. Immerhin ist es begrüßenswert, dass der Deutsche Ärztetag – wenn auch schweren Herzens – das berufsrechtliche Verbot der Suizidbeihilfe aufgehoben hat. Sobald die Landesärztekammern der Entscheidung folgen, bekommen Ärzte nun endlich auch Rechtssicherheit, ihren Patienten als letzte Möglichkeit den Sterbewunsch erfüllen zu können.