Zeitschriftenschau

Corona-Impfung: Haftung des Staates für Schäden ausbauen

Wer für etwaige Schäden infolge der Impfungen gegen das Coronavirus haftet, beleuchtet der Münchner Professor Anatol Dutta. Er vertritt die Auffassung, dass bei der Covid-19-Impfung die Haftung schwächer ausgestaltet sei als bei anderen Schutzimpfungen. Um die Corona-Impfkampagne zu fördern, sollte die Haftung des Staates insbesondere für fehlerhafte Impfstoffe ausgebaut werden. Sachgerecht wäre eine verschuldensunabhängige Haftung, die über die bloße Versorgung der Geschädigten hinausgehe und nach allgemeinen privatrechtlichen Grundsätzen sämtliche Schäden erfasse.


Gesundheitssorge: Gesetzesnovelle zur Ehegatten-Vertretung hinterfragt

2023 tritt ein gesetzliches Vertretungsrecht von Ehegatten bei der Gesundheitssorge in Kraft. Die Düsseldorfer Universitätsprofessorin Katharina Lugani nimmt die Neuregelung in Paragraf 1358 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unter die Lupe. Da bereits Regelungsoptionen wie die Patientenverfügung bestehen, sei der Bedarf der BGB-Änderung zweifelhaft. Fraglich sei auch, ob die Neuregelung wünschenswert ist. Denn nach der Eheschließung bleibe der Partner ein selbstbestimmtes Individuum. Das Bild von einer persönlichen Unselbstständigkeit in der Ehe gehöre der Vergangenheit an. Auch entstehe wegen der hohen Komplexität der Vorschrift ein erhebliches Missbrauchspotenzial.


Transplantation: Überkreuz-Lebendspende bei Nichtverwandten erlaubt

Die Zulässigkeit der Cross-over-Lebendspende zwischen nicht verwandten oder sich persönlich nicht nahestehenden Paaren ist umstritten. Zum Teil wird gefordert, dass die Lebendspende ganz freizugeben ist. Professor Bernd-Rüdiger Kern vom Leipziger Institut für Recht und Ethik in der Medizin wendet dagegen ein, dass bereits durch Auslegung von Paragraf 8 des Transplantationsgesetzes die Überkreuz-Lebendspende möglich sei. Diese Vorschrift ziele nicht darauf, eine medizinisch notwendige Spende zu verhindern, sondern diene dazu, den Organhandel und die Unfreiwilligkeit einer Spende zu verhindern.


Künstliche Intelligenz: Europäische Vorgaben aufeinander abstimmen

Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Maria Heil widmet sich dem Entwurf der EU-Kommission vom 21. April 2021 für eine Verordnung zur Festlegung Harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI). Er trage zwar dazu bei, KI in Europa zu fördern, indem er Rechtssicherheit schaffe. Die Hersteller KI-basierter Medizinprodukte-Software könnten aber bereits jetzt kaum die Vorgaben der seit 2021 geltenden EU-Medizin­produkteverordnung (MDR) bewältigen. Die Verordnungen müssten aufeinander abgestimmt werden, um kein Innovationshemmnis durch unüberwindbare regulatorische Hürden entstehen zu lassen.


Anja Mertens vom AOK-Bundesverband hat die Zeitschriftenschau zusammengestellt.
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