„Verpflichtung auf strikte Objektivität ist von hohem Wert“
In der Rubrik „Neues aus der Uni“ stellt G+G-Digital Institute und Lehrstühle vor. Dieses Mal mit drei Fragen an Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln.
Herr Professor Katzenmeier, was ist derzeit Ihre wichtigste wissenschaftliche Fragestellung?
Christian Katzenmeier: Wir untersuchen, wie sich in Zeiten zunehmender Verwissenschaftlichung, Spezialisierung, Ökonomisierung und Digitalisierung der Gesundheitsversorgung mit Hilfe des Rechts die Belange der Patienten, der Ärzteschaft und der Solidargemeinschaft optimieren und harmonisieren lassen.
Zur Person
Prof. Dr. iur. Christian Katzenmeier ist seit 2006 Geschäftsführender Direktor des damals neugegründeten Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln. Katzenmeier, der sein Jurastudium an der Universität Heidelberg absolvierte, ist seit 2003 Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht sowie seit 2014 stellvertretender Direktor des Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres) der Universität zu Köln.
Wie fördern Sie die Kooperation wissenschaftlicher Disziplinen und die Netzwerkbildung?
Katzenmeier: Durch zahlreiche intra- und interdisziplinäre Forschungsprojekte und eine enge Kooperation mit dem Cologne Center for Ethics, Rights, Economics, and Social Sciences of Health (ceres). Die Publikation von Forschungsergebnissen unterstütze ich als Schriftleiter der Zeitschrift „Medizinrecht (MedR)“ und als Herausgeber der „Kölner Schriften zum Medizinrecht“ sowie eines Großkommentars („HK-AKM“). Auch die Ausrichtung der „Kölner Medizinrechtstage“ und der am Institut angesiedelte „Kölner Verein zur Förderung der medizinrechtlichen Forschung e.V.“ tragen zur Vernetzung bei.
Ist die Politik gut beraten, wenn sie auf die Wissenschaft hört?
Katzenmeier: Zur sachgerechten Bewältigung der in der modernen Welt aufgeworfenen hochkomplexen Fragestellungen ist wissenschaftliche Beratung unabdingbar. Medizinrechtliche Forschung vermittelt gegenüber den vielen, im Gesundheitswesen durchaus mächtigen Interessengruppierungen unvoreingenommen autonome, eigenständige Positionen. Die Verpflichtung auf strikte Objektivität und Neutralität ist von hohem Wert.
Forschungsschwerpunkte:
- Medizin- und Gesundheitsrecht: Patientenrechte und Arzthaftung, Krankenversicherungsrecht, Aufgabenverteilung und Kooperationen im Gesundheitswesen, Ressourcenallokation, Rechtsfragen der Digitalisierung
- Daneben allgemeines Haftungsrecht, Produkthaftung, Versicherungsrecht, Zivilprozessrecht
Jahresetat:
Keine Angabe
Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter:
- 1 Universitätsprofessor
- 7 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- 2 Mitarbeiterinnen im Sekretariat
- 11 studentische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Adresse:
Institut für Medizinrecht
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Telefon: 0221 470-1400
Telefax: 0221 470-1401
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