Sprechstunde am PC?
Der Deutsche Ärztetag in Erfurt hat eine Neufassung der ärztlichen Berufsordnung beschlossen, um die Fernbehandlung mit Telefon und Internet zu erlauben. Nützt das den Patienten?
Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer:
Für manche Patienten mit leichten Erkrankungen ist es sicherlich von Vorteil, wenn sie Möglichkeiten der ausschließlichen Fernbehandlung nutzen können. Wer sitzt schon gerne mit einem fiebrigen Infekt in einem Wartezimmer. In ländlichen Regionen können beschwerliche Anfahrtswege entfallen. Ebenfalls wichtig: Patienten haben die Möglichkeit, auch nach Praxisschluss aus der Ferne einen Arzt zu konsultieren. Die persönliche Beziehung zwischen Patient und Arzt bleibt aber weiterhin der Goldstandard der medizinischen Behandlung. Der Arzt muss im Einzelfall entscheiden, bei welchen Fällen der Einsatz von Telemedizin möglich ist und bei welchen nicht.
Eugen Brysch, Vorstand Deutsche Stiftung Patientenschutz:
Telemedizin wird schon heute 10.000 mal täglich genutzt. Das ist gut und hilfreich – egal, ob es um Laborwerte geht, die mit dem Arzt am Telefon besprochen werden, oder den Dermatologen, der sich den Ausschlag im Videochat anschaut. Eine reine Fernbehandlung kann aber nie den persönlichen Arztkontakt ersetzen. Daher wird es für die meisten alten Patienten keine Verbesserung bringen, wenn Behandlungen ausschließlich online möglich sind. Pflegebedürftige und schwerstkranke Menschen drohen sogar weiter abgehängt zu werden, wenn sie auf ihren Mediziner daheim hoffen. Denn Tatsache ist: Es wird noch weniger Hausbesuche geben.
Stefanie Stoff-Ahnis, Mitglied der Geschäftsleitung der AOK Nordost:
In Zeiten der digitalen Transformation sind Videosprechstunden eine sinnvolle Ergänzung zur Kontaktsprechstunde. Die Lockerung des Fernbehandlungsverbotes war daher überfällig. Vor allem Versicherte in ländlichen Regionen, aber auch beruflich eingebundene oder in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen profitieren. Die AOK Nordost bietet bereits telemedizinische Versorgungsangebote wie Emperra und AOK-Curaplan Herz Plus. Seit 2016 sind im AOK-Ärztezentrum in Berlin psychotherapeutische Online-Videosprechstunden möglich. Wir werden dieses Angebot ausweiten, sobald die Landesärztekammern den Beschluss des Ärztetages umsetzen. Für uns bleibt die Freiwilligkeit für die Versicherten aber ein entscheidendes Kriterium.
Ulrich Weigelt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes:
Angebote zur Fernbehandlung können die Versorgung ergänzen und Patienten wie auch ihre Ärzte entlasten. Deshalb war der Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Reform des Fernbehandlungsverbotes richtig – klare Regelungen vorausgesetzt. Wichtig ist, dass Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte geschaffen wird. Gleichzeitig gilt: Die Fernbehandlung kann immer nur eine Ergänzung sein, das persönliche Arzt-Patienten-Gespräch wird auch weiterhin der Goldstandard in der Medizin bleiben.