Kein Kummer nach Klinikaufenthalt
Mehr Kommunikation, bessere Kooperation, weniger Komplikationen – ein Pilotprojekt der AOK Baden-Württemberg zielt darauf, nach einem stationären Aufenthalt die Anschlussbehandlung zu verbessern. Von Otmar Müller
Rund 20 Millionen Menschen
werden hierzulande jährlich stationär behandelt. Dabei kommt es zu zahlreichen Wiederaufnahmen, die sich vermeiden ließen. Denn häufig werden Patienten aus dem Krankenhaus entlassen, ohne dass die Anschlussbehandlung abgestimmt ist. Allein die AOK Baden-Württemberg zählte im Jahr 2017 rund 130.000 Patienten, die nach einem stationären Aufenthalt innerhalb von drei Monaten erneut eingewiesen worden sind.
Innovationsfonds fördert das Projekt.
Um die Versorgungslücken beim Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich zu schließen, hat die AOK Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Arztpraxen das Pilotprojekt VESPEERA aufgelegt. Die Abkürzung steht für „Versorgungskontinuität sichern: Patientenorientiertes Einweisungs- und Entlassmanagement in Hausarztpraxen und Krankenhäusern“.
Der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss fördert das Projekt, das bis September 2019 in neun baden-württembergischen Regionen angeboten wird. Die Evaluation durch die Universitätsklinik Heidelberg soll bis Herbst 2020 abgeschlossen sein. „Oft kommt es nach der Entlassung aus der Klinik zu vermeidbaren Komplikationen, weil die weitere Versorgung der Patienten nicht optimal vorbereitet oder gar nicht gewährleistet ist“, sagt Nadja El-Kurd vom Referat Versorgungsprojekte eHealth bei der baden-württembergischen Gesundheitskasse. „Mit dem Projekt VESPEERA wollen wir die Kommunikation zwischen Krankenhaus und Hausarzt und damit die Anschlussbehandlung nach einem Klinikaufenthalt verbessern.“
Der Übergang vom stationären in den ambulanten Sektor ist ein anspruchsvolles Unterfangen. Die entlassende Klinik muss verschiedene ambulante Leistungserbringer wie Hausarzt, Physiotherapeut, Sanitätshaus oder Pflegedienst über das Ergebnis des stationären Aufenthalts informieren und für eine nahtlose und koordinierte Anschlussbehandlung sorgen.
Werden Patient, Hausarzt und andere ambulante Leistungserbringer zu spät oder nicht ausreichend informiert, sind eine optimale Anschlussbehandlung mit Heil- und Hilfsmitteln, eine pflegerische Betreuung oder auch die Medikamentenversorgung nicht gesichert. „Gerade an der sektorübergreifenden Schnittstelle von Krankenhaus zu Hausarzt kommt es immer wieder zu Informationsbrüchen“, erklärt VESPEERA-Projektleiterin El-Kurd. Die Politik hat deshalb bereits 2012 mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz den Anspruch des Patienten auf ein Entlassmanagement gesetzlich verankert. 2015 legte die Große Koalition mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz nach und beauftragte die Selbstverwaltung, einen Rahmenvertrag mit einem klar geregelten Entlassmanagement zu vereinbaren. Dieser ist im Oktober 2017 in Kraft getreten ist.
Hausarzt koordiniert die Versorgung.
„Mit diesem Rahmenvertrag ist ein erster wichtiger Schritt getan“, so Projektleiterin El-Kurd. VESPEERA geht inhaltlich über die bisherigen Regelungen hinaus: Der Hausarzt wird zum zentralen Versorgungssteuerer.
Er informiert das Krankenhaus mit einem Einweisungsbrief umfassend über Medikation, Vorerkrankungen und eventuelle Risiken des Patienten. Durch den detaillierten Einweisungsbrief kann das Krankenhaus den Patienten bereits kurz nach der Aufnahme passend betreuen. Der Hausarzt informiert aber auch seinen eigenen Patienten vor der Aufnahme über den bevorstehenden Krankenhausaufenthalt und gibt Tipps zur Vorbereitung auf Arztvisiten oder zu Hilfsangeboten in der Klinik. Rechtzeitig vor der Entlassung besprechen Krankenhaus und Hausarzt im Bedarfsfall telefonisch die nötigen Schritte für die weitere Behandlung. Deren Koordination übernimmt dann der Hausarzt.
Patienten mit erhöhtem Unterstützungsbedarf oder Risikopatienten erhalten zudem in den ersten drei Monaten nach der Entlassung eine engmaschige Betreuung durch eine Versorgungsassistentin (VERAH) des Hausarztes.