Vor dem Hintergrund des geplanten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) hat der Bundestag das Gesetz zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit beschlossen. Es sieht vor, dass Personen, die in der deutschen Renten- oder Krankenversicherung versichert waren, nicht allein wegen des Brexit ihren Versicherungsstatus verlieren oder unfreiwillig einer doppelten Versicherungspflicht unterliegen.
Die EU-Kommission in Brüssel legte derweil eine Verordnung zur „Einführung von Notfallmaßnahmen im Bereich der Koordinierung der sozialen Sicherheit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands aus der Europäischen Union“ vor. Die Kommission rief die Mitgliedstaaten dazu auf, bei nationalen Regelungen keine Zugeständnisse zu machen, die über das Austrittsabkommen hinausgehen.