Gutachter kommen gut an
Die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat in einer Umfrage gute Noten erhalten. Positiv auf die Einschätzung der Befragten wirkte sich die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs aus. Von Thorsten Severin
Fast neun von zehn befragten
Versicherten (87,7 Prozent) waren 2018 mit der Begutachtung zufrieden. Das sind laut Medizinischem Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) die höchsten Werte seit dem Beginn der Versichertenbefragungen im Jahr 2014. Mehr als 90 Prozent der Befragten äußerten sich positiv über die Vorstellung der Gutachterinnen oder Gutachter, ihre Pünktlichkeit und Freundlichkeit. Aber auch eine verständliche Ausdrucksweise und Kompetenz wird den Experten zu über 90 Prozent bescheinigt. Ebenso viele halten sie für vertrauenswürdig.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Erhebung werden mindestens 2,5 Prozent aller Versicherten befragt, bei denen eine Pflegebegutachtung des MDK stattgefunden hat. In den fünf Jahren der Befragung seit 2014 wurden mehr als 91.000 Fragebögen von den zufällig ausgewählten Personen ausgefüllt und vom Marktforschungs-Unternehmen M+M mit Sitz in Kassel ausgewertet. Als Antworten kamen „zufrieden“, „teilweise zufrieden“ und „unzufrieden“ infrage. Beantwortet wurden die Fragen mehrheitlich von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen (60 Prozent), gefolgt von Pflegebedürftigen (36 Prozent) sowie gesetzlichen Betreuern (4,5 Prozent).
Umfassender Blick fördert Vertrauen.
Zur gestiegenen Zufriedenheit dürfte die umfassende Pflegereform des Jahres 2017 beigetragen haben, die mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch eine neue Einstufungspraxis mit sich brachte. Statt der bisher drei Pflegestufen gibt es seitdem fünf Pflegegrade. Das bis Ende 2016 übliche Minutenzählen bei bestimmten Verrichtungen wurde ersetzt durch einen umfassenden Blick auf die Selbstständigkeit eines Menschen.
Die Zufriedenheit mit der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Sie erreichte 2018 mit fast 88 Prozent einen neuen Höchststand – auch dank der Pflegereform des Jahres 2017.
Quelle: MDS
Vor allem kognitive Einschränkungen und psychische Probleme werden bei der Beurteilung nun stärker erfasst. „Damit wurden die Pflegebegutachtung und das daraus resultierende Begutachtungsergebnis für die Versicherten ab 2017 nachvollziehbarer“, heißt es in dem MDK-Bericht. Die Umstellung auf das neue System habe die Sicht der Versicherten auf die Gutachter sowie auf den Ablauf der Pflegebegutachtung positiv beeinflusst. In der Tat können etwa die MDK-Gutachter Kompetenzen besser in die Begutachtung einbringen.
Noch Luft nach oben.
Der Medizinische Dienst habe bei aller positiven Kritik aber auch Optimierungspotenzial identifiziert, erläutert MDS-Experte Markus Kühbauch. Dieses betreffe vor allem den Ablauf der Begutachtung. So wünschten sich 96 Prozent der Befragten, dass der Gutachter auf ihre individuelle Pflegesituation eingeht, aber deutlich weniger (83 Prozent) waren in dieser Hinsicht tatsächlich zufrieden.
Eine Differenz zeigt sich auch bei der Bewertung der Beratungsleistungen: Mehr als drei Viertel (78,4 Prozent) waren hier 2018 mit dem MDK zufrieden. Allerdings sind eine „gute Beratung und nützliche Hinweise“ 92 Prozent der Befragten wichtig.
Ein weiteres Beispiel: 83 Prozent fanden das von der Pflegekasse mitgeteilte Ergebnis der Begutachtung nachvollziehbar. Doch zugleich sahen 12,5 Prozent der Befragten noch Erklärungsbedarf. Der MDK gehe Optimierungspotenzialen gezielt nach, betont Kühbauch. Verbesserungsmöglichkeiten seien naturgemäß allerdings begrenzt. So gehöre beispielsweise die Beratung, die die befragten Versicherten gerne gestärkt sehen würden, nicht zu den Kernaufgaben der Begutachtung durch den MDK. Sie sei vielmehr Aufgabe der Pflegekassen und der Kommunen.