Patienten haben künftig vor bestimmten operativen Eingriffen an der Wirbelsäule Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss. Unabhängige und besonders qualifizierte Fachärzte sollen prüfen, ob die empfohlene Operation medizinisch notwendig ist und die Versicherten zu möglichen Therapiealternativen beraten. Da jede OP auch Risiken birgt, soll mit einer ärztlichen Zweitmeinung vermieden werden, dass sich Patienten einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff unterziehen. Zu den planbaren OPs an der Wirbelsäule, für die das Verfahren greift, zählen die dynamische und statische Stabilisierung, die knöcherne Druckentlastung, Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe.