„Den Rat der Wissenschaft nicht in den Wind schlagen“
In der Rubrik „Neues aus der Uni“ stellt G+G-Digital Institute und Lehrstühle vor. Dieses Mal mit drei Fragen an Prof. Dr. iur. Jens Prütting, LL.M.oec. von der privaten Bucerius Law School in Hamburg.
Herr Professor Prütting, was ist derzeit Ihre wichtigste wissenschaftliche Fragestellung?
Jens Prütting: Ich untersuche die intradisziplinären Zusammenhänge von zivilrechtlichem Arztrecht und den Vorgaben des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung. Es geht im Kern um Einflüsse des Sozialversicherungsrechts auf den Haftungsstandard gemäß § 630a Abs. 2 BGB, um die Klärung der Verbindung wirtschaftlicher Information gemäß § 630c Abs. 3 S. 1 BGB mit den unterschiedlichen Kosten- und Leistungserwägungen im SGB V sowie um die Erfassung patientenseitigen Fehlverhaltens durch das Haftungs- und Sozialversicherungsrecht. Zugleich soll ein prozedurales Vorgehen erarbeitet werden, das rechtsgebietsübergreifende Normenkollisionen generell erfasst.

Zur Person
Prof. Dr. iur. Jens Prütting, LL.M.oec. ist einer der beiden geschäftsführenden Direktoren des Instituts für Medizinrecht (IMR) der privaten Bucerius Law School in Hamburg.
Wie fördern Sie an Ihrem Institut die Kooperation wissenschaftlicher Disziplinen und die Netzwerkbildung?
Prütting: Das IMR arbeitet mit zahlreichen Personen aus der ärztlichen Profession sowie mit Ethikern und Ökonomen zusammen. Zugleich wird großer Wert auf ständigen nationalen und internationalen Austausch gelegt. Dies geschieht über den wissenschaftlichen Beirat, Tagungen, gemeinsame Expertengremien zu spezifischen Fragestellungen sowie im Rahmen hochschulübergreifender Kooperationen.
Ist die Politik gut beraten, wenn sie auf die Wissenschaft hört?
Prütting: Die Wissenschaft ist fehlbar, aber – sofern sie integer agiert – ist sie der institutionelle Ansatz, Probleme präzise zu beschreiben und ohne Unterlass um optimale Lösungen zu kämpfen. Zudem hat die Wissenschaft vielfach Zeit und Möglichkeit, praktische Schwierigkeiten sorgfältig zu durchdringen. Daher: Ja, die Politik sollte den Rat der Wissenschaft nicht in den Wind schlagen.
Forschungsschwerpunkte:
- Zivilrechtliches Arztrecht, insbesondere das Recht des Behandlungsvertrags
- das Recht ärztlicher Kooperationen
- das Berufsrecht der Heilberufe
- Arztstrafrecht mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts (Korruption, Betrug)
- Grundlegende Fragen des Arztstrafrechts (Körperverletzungstatbestände, Indiskretionsdelikte)
- Heilmittelwerberecht
- Pharma- und Medizinprodukterecht
- Verstrickungen von Arzt- und Sozialversicherungsrecht
Jahresetat:
k. A.
Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter:
- 2 geschäftsführende Direktoren/Professoren
- 5 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- 4 studentische Hilfskräfte
- 1 Sekretärin
Adresse:
Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School
Jungiusstraße 6
20355 Hamburg
Telefon: 040 30706-240
E-Mail