Interview

„Angriffe auf Selbstverwaltung schwächen den Sozialstaat“

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, die soziale Selbstverwaltung zu stärken. Stattdessen enthalten fünf neue Gesetze Klauseln, die zum Gegenteil führen. Damit rüttelt Jens Spahn an den Grundfesten des Sozialstaates, kritisieren die Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, Dr. Volker Hansen und Knut Lambertin.

Herr Hansen, Herr Lambertin, jüngst hat Kanzlerin Angela Merkel Gesundheitsminister Jens Spahn gelobt: „Er schafft eine Menge weg.“ Fühlten Sie sich persönlich angesprochen?

Volker Hansen: Ich ahne, worauf Sie hinauswollen.

Wer die Gesetzesentwürfe des Gesundheitministeriums liest, gewinnt den Eindruck, dass Sozialpartner aus den Verwaltungsräten der gesetzlichen Kassen (GKV) weggeschafft werden sollen.

Hansen: Und zwar mit Methode, wie zahllose Attacken auf die sozialen Selbstverwaltungen zeigen. Seit Monaten streut Herr Spahn Zweifel, provoziert die demokratisch gewählten Versicherten- und Arbeitgebervertreter. Er hält es offenbar für überflüssig, dass Sozialpartner mitbestimmen und will uns deshalb abwickeln.

Geht es nach dem Minister, werden Sie und Herr Lambertin aus dem GKV-Spitzenverband entfernt und durch hauptamtliche Vorstände ersetzt. So steht es im Entwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes. Das bringe mehr Professionalität, begründet Herr Spahn.

Hansen: Und deutet gleichzeitig an, dass wir keine Ahnung haben. Dabei sind selbstverständlich auch die ehrenamtlichen Selbstverwalter Profis. Schließlich entscheiden wir über nahezu alle Grundsatzfragen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung, beaufsichtigen außerdem die Arbeit der Krankenkassen-Vorstände. Das ist eine große Verantwortung.

Porträt von Volker Hansen, alternierender Vorsitzender des  Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes (Vertreter der Arbeitgeber).

Zur Person

Dr. Volker Hansen ist alternierender Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes (Vertreter der Arbeitgeber).

Knut Lambertin: Neben der finanziellen Seite der Versorgung hat die soziale Selbstverwaltung immer auch die Interessen der Patienten im Blick. Damit sind wir Herrn Spahn wohl lästig, der das System radikal auf Marktrivalität trimmen will. Denn eines ist wohl klar: Hauptamtliche Vorstände, die in Konkurrenz zu anderen Kassen stehen, sind eher betriebswirtschaftlich orientiert.

Im Koalitionsvertrag heißt es doch ausdrücklich, dass die Sozial­partnerschaft gestärkt werden soll.

Lambertin: Alles hohle Phrasen, wie man sieht. In 18 Monaten wurden 18 Gesetze auf den Weg gebracht. Davon richtet sich der Ministerfleiß in fünf auf die Abschaffung der Selbstverwaltung.

Wieviele Attacken haben Sie schon abgewehrt?

Lambertin: Im Terminservice- und Versorgungsgesetz hatte Herr Spahn juristische Fußangeln platziert, um die Oberhand über den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) zu bekommen, dem höchsten Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Die Regelungen wurden entdeckt und nach heftiger Kritik gestrichen.

Porträt von Knut Lambertin, Knut

Zur Person

Knut Lambertin ist alternierender Vorsitzender des Aufsichtsrates des AOK-Bundesverbandes (Vertreter der Versicherten).

Das Gesetz ist seit Mai in Kraft, ist die Gefahr damit nicht gebannt?

Hansen: Keineswegs, jetzt läuft dasselbe Spiel im Implantate­register-Gesetz. Entscheidet der GBA nicht spätestens nach zwei Jahren, ob neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sinnvoll sind, will das Ministerium par ordre du mufti vorschreiben, ob sie in den GKV-Leistungskatalog kommen sollen. Schnelligkeit geht vor wissenschaftlicher Expertise. Das ist unverantwortlich. Wirkt ein Medikament? Sind Behandlungen sinnvoll? Auf welcher Grundlage will das Ministerium so etwas entscheiden?

Herr Spahn kritisiert, das System sei zu langsam, zu sperrig. Zu viele Kompromisse würden Neuerungen blockieren – ist das alles nur Kampfgetrommel?

Hansen: Mit solchen Schlagworten verkauft Herr Spahn sich gern als Macher und suggeriert, dass Gesundheitspolitik ganz einfach sei, man müsse nur wollen. Natürlich ist es auch in unserem Interesse, Verfahren zu beschleunigen und zu verbessern. Aber der GBA entscheidet über hochkomplexe Themen, da geht nichts hopplahopp, da zählt nur die medizinische Evidenz, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden.

Kommen wir zum Gesetz zur MDK-Reform. Als der Entwurf vom Kabinett durchgewunken wurde, twitterte der Minister: Der Medizinische Dienst wird unabhängiger, transparenter, effektiver … Was haben Sie in dem Moment gedacht?

Lambertin: Ich habe mich gefragt, unabhäng wovon: von staatlichem Einfluss, von den Interessen der Leistungserbringer ...? Wohl kaum, denn deren Einfluss wird größer. Und effektiver wird der Medizinische Dienst auch nicht, wenn aktive Selbstverwalter mit großer Kenntnis und jahrelanger Erfahrung aus den Verwaltungsräten ausgeschlossen werden.

Hansen: Gleichzeitig rückt der Tweet die gute Arbeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in ein falsches Licht. 9000 Mitarbeiter in 15 Bundesländern kümmern sich um Versicherte, die arbeitsunfähig werden, Rehamaßnahmen benötigen, Behandlungsfehler vermuten und vieles mehr. Die MDK-Mitarbeiter entscheiden auch darüber, welchen Pflegegrad ein Versicherter erhält. Es gibt Stimmen, die behaupten, die Selbstverwalter würden nicht im Sinne der Patienten entscheiden. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Studien belegen, dass 88 Prozent der Pflegebedürftigen zufrieden sind.

Dennoch applaudieren viele Gesundheitsexperten dem Minister, weil er so viele heiße Eisen anpackt. Was spricht gegen den Umbau?

Lambertin: Die Art und Weise, wie das geschieht und welche Motivation dahintersteckt. Herrn Spahns Handschrift geht ganz klar in Richtung Zentralismus und Umverteilung in Richtung der Leistungserbringer.

Hansen: Ich sehe keine Verbesserungen. Die MDK-Gutachter sind laut Gesetz schon jetzt nur ihrem medizinischen Gewissen verpflichtet und keineswegs weisungsgebunden. Das muss auch so bleiben. Außerdem müssen die Medizinischen Dienste natürlich auch vor einer unwirtschaftlichen Versorgung schützen. Das sind zwei untrennbare Seiten einer Medaille.

Was passiert, wenn der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) in einen MDK-Dachverband überführt wird?

Hansen: Dann wird dem Spitzenverband und seinen Mitgliedskassen notwendiger Sachverstand in Versorgungsfragen entzogen. Worunter wieder Patienten und Beitragszahler leiden.

Weil die Selbstverwalter ihre wichtigsten Fürsprecher sind – oder?

Hansen: Genau. Ich weiß gar nicht, wie ein Gremium funktionieren soll, wenn die Betroffenen nicht mehr mit am Tisch sitzen – Sozialpartner sowie Versicherte und Beitragszahler. Und warum die Krankenkassen nicht mehr überprüfen dürfen, wofür die Gelder ausgegeben werden. Das ist doch Nonsens.

Womit wir bei den Krankenhausabrechnungen wären. Noch ein Thema, das Wellen schlägt.

Hansen: Weil es zeigt, was passiert, wenn es keine Kontroll-Instanz mehr gibt. Obwohl die Fehlerquote bei den Klinikabrechnungen 2017 bei 50 Prozent lag, soll der neue „Medizinische Dienst“ ab 2020 nur noch zehn Prozent aller Rechnungen checken. Da wird sich die Krankenhauslobby freuen.

Lambertin: Und die Versicherten haben das Nachsehen. Denn schließlich sind es ihre Beiträge, die quasi per Gesetz verschwendet werden sollen und dort fehlen, wo sie dringend nötig wären.

Vor kurzem ging der MDK-Gesetzentwurf in den Bundesrat. Womit rechnen Sie im weiteren parlamentarischen Verfahren?

Hansen: Ich erwarte weitere heftige Diskussionen. Um Sachverstand und Professionalität zu gewährleisten, müssen in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste weiterhin soziale Selbstverwalter sitzen. Ihre Entmachtung muss verhindert werden.

Lambertin: Wenn es den Interessenvertretern der Leistungserbringer gelingt, eine Koalition mit den staatsgläubigen Zentralisten zu bilden, wird es eng. Dann ist das System unserer gesetzlichen Krankenversicherung mit den Strukturprinzipien Selbstverwaltung und Subsidiarität insgesamt in Gefahr.

Silvia Dahlkamp stellte die Fragen. Sie ist Redakteurin bei G+G.
Bildnachweis: AOK-Mediendienst, Foto Startseite: iStock/Yamac Beyter