Wie Patienten mehr schützen?
Durch die geplante Krankenhausreform soll sich in der stationären Versorgung vieles verbessern. Doch kann das Vorhaben auch dazu beitragen, die Patientensicherheit zu erhöhen?
Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V.:
Im Kern sollte es bei dieser Reform darum gehen, die Patientenversorgung zu verbessern und regional auszugestalten. Wir fordern, Patientensicherheit an erste Stelle zu setzen – sie muss Entscheidungskriterium sein. Es gilt, Ziele zu formulieren und das Thema verantwortlich zu implementieren. Dazu fordern wir eine rechtlich verpflichtende Einrichtung von Patientensicherheitsverantwortlichen, analog zu Datenschutzbeauftragten oder Strahlenschutzverantwortlichen. Das gesamte Gesundheitswesen wird sich verändern. Der Blick sollte sich deshalb ganzheitlich auf alle versorgenden Einrichtungen richten.
Dr. Karl Blum, Vorstand des Deutschen Krankenhausinstituts e. V.:
Das klinische Risikomanagement ist für die Krankenhäuser von hoher strategischer Relevanz. Das belegt die kürzlich erschienene „Krankenhausstudie zur Sicherheit durch Management innerklinischer Risiken“. Die Prozesse im Risikomanagement sind größtenteils klar definiert und dokumentiert, Aufgaben und Verantwortlichkeiten verbindlich zugeordnet. Doch trotz Fortschritten besteht Verbesserungsbedarf: In der Zielorientierung von Maßnahmen im Risikomanagement, der Standardisierung von Strukturen und Prozessen im klinischen Risikomanagement sowie der Unterstützung durch Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien.
Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Gesundheitsökonom und Mitglied im Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege:
Der aktuelle Reformvorschlag sieht eine Bindung der Vergütung an Strukturvorgaben gemäß Versorgungsstufen und Leistungsgruppen vor. Über die Prüfung der Strukturmerkmale durch den Medizinischen Dienst wurde dieser Prozess bereits begonnen, er umfasst aber bisher nur 53 medizinisch anspruchsvolle Komplexleistungen. Es erscheint sinnvoll, diese Anzahl deutlich auszuweiten sowie Mindestvorgaben für Versorgungsstufen zu definieren. Beides würde eine Mindeststrukturqualität in der Krankenhausversorgung etablieren und zusätzlich zu Pflegepersonaluntergrenzen die Patientensicherheit verbessern.
Prof. Dr. Gabriele Meyer, Leiterin des Instituts für Gesundheits- und Pflegewissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg:
Eine umfassende Reform des Krankenhaussektors ist Voraussetzung, um der seit langem bestehenden Unter-, Über- und Fehlversorgung entschieden entgegenzutreten. Eine bessere Steuerung der Patienten in die Zentren, in denen sie bedarfsgerecht, mit hoher Expertise und exzellenter Ausstattung medizinisch und pflegerisch versorgt werden können, wird die klinischen Outcomes verbessern. Als Garant für bessere Patientensicherheit sind konsequent die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin und des Shared Decision Makings in Krankenhäusern umzusetzen.