Zeitschriftenschau

Leihmutterschaft: Plädoyer für Rechtsrahmen

Hierzulande ist Leihmutterschaft gesetzlich verboten, wird aber von Inländern im Ausland genutzt. Der Bonner Theologieprofessor Hartmut Kreß stellt fest, dass es eine de-facto-Zulassung und eine Normierung durch Richterrecht gibt. Der Gesetzgeber sollte das Verbot aufheben und die Leihmutterschaft im Kontext eines Fortpflanzungsmedizin­gesetzes regeln. Ein solches Gesetz werde bereits seit 20 Jahren angemahnt.


Modellvorhaben: Evidenz der Genomsequenzierung im Blick

Ab 2024 startet das Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und onkologischen Erkrankungen (Paragraf 64e SGB V). Dr. Gerhard Schillinger, Mediziner und Geschäftsführer des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband, hält die fehlende Verbindung zwischen Forschungsförderung der öffentlichen Hand und der Patientenversorgung durch die Krankenkassen für pro­blematisch. Finde sich beispielweise bei der Genomsequenzierung bei Krebspatienten eine Mutation, für die es eine zielgerichtete Behandlung geben würde, die aber keinen zulässigen Off-Label-Use darstelle, ergäbe sich kein Nutzen.


Krankenhäuser: Rechtliche Unschärfen für tagesstationäre Behandlungen

Seit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist die tagesstationäre Krankenhaus­behandlung ohne Übernachtung und mit Einwilligung der Patienten möglich (Paragraf 115e SGB V). Die Hannoveraner Rechtsanwälte Dr. Hendrik Sehy und Charlotte Riese begrüßen, dass den Krankenhäusern die weitere Ambulantisierung ermöglicht wird. Problematisch aber seien die rechtlichen Unschärfen der Norm. Fraglich sei, welche Patienten für die Tagesbehandlung überhaupt infrage kommen, ob sich die Voraussetzungen in Abgrenzung zu den bereits bestehenden Formen der Krankenhausbehandlung medizinisch begründen lassen und ob der mit der Tagesbehandlung verbundene Organisationsaufwand zu bewältigen ist.


Gesundheitsdaten: Mehr Verarbeitung zum Nutzen des Gemeinwohls

Die zahlreichen Daten im Gesundheitswesen, insbesondere die Abrechnungsdaten der Krankenkassen, sollten vermehrt einer gemeinwohlfördernden Verarbeitung zugeführt werden. Diese Ansicht vertritt Lars Roemheld, Director of AI & Data in der Digital-Taskforce am Bundesgesundheitsministerium. Dadurch wären beispielsweise Rückschlüsse auf die Qualität der Leistungserbringung möglich. Viele dieser Daten könnten vor der Verarbeitung anonymisiert werden. Für andere müssten Konzepte erarbeitet werden, um bei ihrer Verarbeitung die Privatsphäre von Patienten zu wahren. Hierfür käme der Wechsel von einer Einwilligungs- zu einer Widerspruchslösung in Betracht.


Anja Mertens vom AOK-Bundesverband hat die Zeitschriftenschau zusammengestellt.
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