Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme mit einem besonderen Teil für das Darmkrebs-Screening beschlossen. Sie tritt zum 1. Oktober 2018 in Kraft. Ein organisiertes Screening-Programm umfasse die regelmäßige Einladung von Versicherten, verbunden mit begleitenden Informationen über die jeweilige Untersuchung, den Datenschutz und Widerspruchsrechte, die Durchführung der Untersuchungen sowie eine Programmbeurteilung, hieß es. Zur Früherkennung von Darmkrebs könnten, wie bisher, Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl und Darmspiegelungen in Anspruch genommen werden. Da aus wissenschaftlichen Daten hervorgehe, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko trügen, an Darmkrebs zu erkranken, werde Männern künftig bereits ab einem Alter von 50 und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten.