Zeitschriftenschau
Patientenakte: EU-Datenschutzrecht erfordert Gesetzesänderung
Welcher Änderungsbedarf sich infolge der Europäischen Datenschutzgrundverordnung für das in Paragraf 630g Bürgerliches Gesetzbuch geregelte Einsichtsrecht von Patienten in ihre Patientenakte ergibt, analysieren die Münchner Rechtsanwältin Professorin Ute Walter und der Wissenschaftliche Mitarbeiter Dominik Strobel. Ihrer Ansicht nach ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine Neufassung notwendig. Beispielsweise müsse klargestellt werden, dass auch Auskunft über Verarbeitungsmodalitäten zu geben ist. Zudem müssten die europäischen Vorgaben zur Bereitstellung von Kopien oder einem elektronischen Fernzugang in die nationale Rechtsnorm implementiert werden.
Sterbehilfe: Strafrechtler plädieren für liberaleres Recht
Umfragen und Studien haben ergeben, dass in weiten Teilen der Gesellschaft der Wunsch nach freier Entscheidung über den eigenen Tod besteht. 70 Prozent der Deutschen sprechen sich dafür aus, aktive Sterbehilfe zu erlauben. Für das Recht auf passive Sterbehilfe sind sogar 78 Prozent. Diese Vorstellungen spiegele die derzeitige Rechtslage nicht genügend wider, meint Professorin Elisa Hoven von der Universität Leipzig. Strafrechtswissenschaftler hätten sich mehrheitlich für eine liberalere Gestaltung der Suizidbeihilfe ausgesprochen. Deren ungewöhnlich einhellige Haltung sei aber bislang unberücksichtigt geblieben.
Neue Behandlungsmethoden: Fiktive Genehmigung hinterfragt
Der Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte Leistungen insbesondere dann, wenn Kassen nicht fristgerecht über Anträge entschieden haben (Paragraf 13 Absatz 3a Sozialgesetzbuch V), löste kontrovers diskutierte Entscheidungen des Bundessozialgerichts aus. Privatdozentin Dr. Angie Schneider geht am Fallbeispiel einer selbstbeschafften Kopforthese der Frage nach, ob eine fiktive Genehmigung auch bei neuen, aber noch nicht im Leistungskatalog der Kassen enthaltenen Behandlungsmethoden gilt. Nach Ansicht der Sozialrechtlerin ist dies nicht der Fall.
Zytostatika: Rückforderung der Umsatzsteuer nicht per se erfolgreich
Seitdem der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass die Abgabe von Zytostatika durch Krankenhausapotheken umsatzsteuerfrei ist, verlangen die Krankenversicherer die gezahlte Umsatzsteuer zurück. Mit Blick auf die aktuelle Prozesswelle meinen die Fachanwälte für Medizinrecht, Dr. Kyrill Makoski und Dr. Tilman Clausen, dass ein Teil der Klagen erfolglos bleiben würde. Paragraf 818 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch könne greifen, nach dem die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ausgeschlossen ist, wenn sich der Empfänger nicht bereichert hat.